Hundeplatzregeln

  1. Vor dem Betreten des Hundeplatzes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit bei einem Spaziergang zum Lösen (großes und kleines Geschäft) zu geben. Der Spaziergang hat außerhalb des Hundeplatzes zu erfolgen.
  2. Ausserhalb vom Hundeplatz besteht Leinenpflicht.
  3. Die Hunde sind grundsätzlich immer angeleint auf den Hundeplatz zu führen.
  4. Eventuelle Hinterlassenschaften eines Hundes sind vom jeweiligen Hundeführer fachgerecht zu beseitigen.
  5. Jeder Hundeführer führt seinen Hund auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens der Hundeschule ist ausgeschlossen.
  6. Die auf dem Hundeplatz geführten Hunde müssen über ausreichenden Impf- und Versicherungsschutz verfügen.
  7. Benutzte Utensilien der Hundeschule z.B. Trinknäpfe sind vom Hundeführer nach deren Gebrauch wieder aufzuräumen.
  8. Unnötiges und übermässiges Gebell bitte vermeiden.
  9. Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Unterricht teilnehmen, die Läufigkeit ist aber vor Unterrichtsbeginn zu melden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  10. Rüdenbesitzer haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen vom Unterricht ausgeschlossen werden.
  11. Rauchen auf dem Hundeplatz ist grundsätzlich verboten.